Behandelnde Hebamme: Theresa Wies, Sonnernbergstr. 9, 58730 Fröndenberg
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Theresa Wies meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, Terminabsprachen, allgemeiner Informationsaustausch, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungsdokumentation und Erstellung von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen, zu Finanzbuchhaltungszwecken.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, das Labor, dem Finanzbuchhalter/Steuerprüfer sowie Finanzbuchhalterischen Erfüllungsgehilfen, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben und übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zur folgenden Zwecke verarbeitet: zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Finanzbuchhalterische Zwecke, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Die Hebamme Theresa Wies kann wie im Behandlungsvertrag vereinbart, regulär per Telefon, SMS oder per E-Mail kontaktiert werden.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf schriftlich an die oben genannte Adresse von Theresa Wies zu richten.
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Abschluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsverordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft ( Art. 15 DSGVO), Berechtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben die ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/34824-0
Telefax: 0221/384-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: http://www.ldi.nrw.de
Die „Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“ habe ich gelesen und verstanden.